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'''Sterbehilfe''' bezeichnet verschiedene, das Lebensende einer Person beschleunigende Maßnahmen. Der Begriff umfasst das , die oder das Sterbenlassen durch Therapieverzicht von schwer oder Menschen aufgrund ihres eigenen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Verlangens. Die Beurteilung der Sterbehilfe ist Gegenstand vielfältiger Diskussionen.

Dabei werden im Wesentlichen vier Formen unterschieden:

  • in Form von absichtlicher und aktiver Beschleunigung oder Herbeiführung des Todeseintritts,
  • durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei gleichzeitiger schmerzlindernder Behandlung,
  • durch eine schmerzlindernde Behandlung unter Inkaufnahme einer nicht beabsichtigten Lebensverkürzung,
  • als Hilfeleistung zur , zum Beispiel durch Beschaffung und Bereitstellung des tödlichen Mittels.

Die Begriffe ''Sterbehilfe'' und ''Euthanasie'' werden in anderen Sprachen zum Teil gleichbedeutend verwendet. In Deutschland wird die Bezeichnung ''Euthanasie'' wegen des Gebrauchs dieses Wortes als Verschleierung für die weitgehend vermieden.

Formen der Sterbehilfe und Terminologie

Man unterscheidet zumeist die drei Formen: aktive, indirekte (aktive) und . Der Begriff ?Euthanasie? taucht im deutschen Sprachraum selten auf.

Euthanasie

Der Begriff setzt sich aus den griechischen Worten ?eu? (gut) und ?thanatos? (Tod) zusammen und bedeutet der ?gute Tod?.